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Chronik Umgehungsstraße Eschenhahn
(verfasst von Siegfried Than)
Im Juli 1997
spricht sich der Ortsbeirat einstimmig für den Bau einer
Umgehungsstraße im Zuge der B 275 nordwestlich von Eschenhahn aus. Der
Magistrat der Stadt Idstein wird gebeten, einen entsprechenden Antrag
beim Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
(HMWVL) zu stellen.
Im Oktober 1997
lädt die Bürgerinitiative zu einer Trassenbegehung ein, an der
auch mehrere Mitglieder der FWG-Fraktion sowie zahlreiche Eschenhahner
Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.
Um keine Zeit zu
verlieren, stellt der Ortsbeirat im Oktober 1997 selbst einen Antrag
beim Hessischen Verkehrsminister, Lothar Klemm, die Ortsumgehung (OU)
Eschenhahn für den nächsten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zur Überprüfung
anzumelden. Die Bürgerinitiative EUj zieht nach.
Im
Antwortschreiben teilt der hessische Verkehrsminister Lothar Klemm mit,
dass er bereit wäre, die OU Eschenhahn zur nächsten Bedarfsplanfortschreibung
anzumelden, vorausgesetzt, dass auch die Stadt Idstein das Projekt
unterstütze.
Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt im Dezember 1997 den Magistrat,
„alle notwendigen Schritte zur Wiederaufnahme der OU Idstein-Eschenhahn
in den nächsten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) gemäß
Bundesfernstraßenausbaugesetz zu unternehmen“.
Im Januar 1998 beantragt
der Magistrat der Stadt Idstein die Aufnahme der Maßnahme „OU B 275
Idstein-Eschenhahn“ in die Liste der Projekte, die vom Land Hessen zur
Überprüfung und Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beim
Bundesminister für Verkehr im Zuge der nächsten Fortschreibung des BVWP
angemeldet werden.
Im Juli 1998
findet ein Ortstermin in Eschenhahn statt, um Politikern von Bund,
Land und Kommune die Notwendigkeit der OU Eschenhahn zu demonstrieren und
die z. Zt. favorisierte Trasse vorzustellen. Die Politiker sind von der
Rundfahrt mit dem Bus sehr angetan und versprechen, sich für die
Realisierung der OU Eschenhahn einzusetzen.
Schreiben des Ortsbeirats
vom Juni 1999 an Bundesverkehrsminister Müntefering, um bereits jetzt die Notwendigkeit der OU Eschenhahn zu
demonstrieren. Der Nutzen der OU Eschenhahn wird deutlich hervorgehoben.
Antwortschreiben von Staatssekretär Machnig: Wenn im Rahmen der BVWP-Überprüfung die
Bewertung und Beurteilung der Maßnahme den von mir geschilderten Eindruck
hinsichtlich Notwendigkeit und Realisierungsmöglichkeit bestätigen und
zudem zu einem ausreichenden gesamtwirtschaftlichen Ergebnis führen, sehe
er gute Aussichten für eine Aufnahme der OU Eschenhahn in den BVWP.
Die Verkehrsmengenkarten
2000 liegen für Hessen vor, aus denen die DTV-Werte
(durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge) abgelesen werden können.
Eschenhahn liegt mit 8.447 Kfz zwar deutlich vor Esch (B 275) mit 5.915,
aber erheblich hinter Wambach (14.344) und leicht hinter Bad Camberg
(9.276).
Der
Bundesverkehrsminister (BMVBS) hat den Verkehrsministerien der
Bundesländer sowie allen Bundestagsabgeordneten die „Rohdaten“, die
dem Bewertungsverfahren zugrunde liegen, auf einer CD-ROM
übermittelt. Der BMVBS verbindet damit die Bitte, die Prüfung der
Rohdaten auf Vollständigkeit und Plausibilität vorzunehmen. Ich habe die
Rohdaten für die OU Eschenhahn vom zuständigen Referenten des
Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch angefordert und auch erhalten.
Eine Überprüfung
dieser Daten für Eschenhahn ergibt — wie mir auch bei anderen Projekten
bekannt wurde —, dass die Eschenhahner Rohdaten eine Reihe von
erheblichen Datenfehlern und Ungereimtheiten enthalten. So wurde die
Länge der OU Eschenhahn mit 4,9 km zu groß angegeben; realistisch
sind nur etwa 3,2 km. Dadurch sind die Kosten zu hoch errechnet
worden. Eine Richtigstellung der Länge würde die Kosten deutlich
reduzieren und damit das Nutzen-Kosten-Verhältnis erheblich verbessern. Bei
der Raumwirksamkeitsanalyse ist übersehen worden, dass eine OU
Eschenhahn eine erhebliche Verbesserung der Anbindung des Mittelzentrums
Idstein an das Oberzentrum Wiesbaden zur Folge hätte. Außerdem würde die
Anbindung von Wiesbaden-Nord an die A 3 (Frankfurt / Köln) erheblich
verbessert, da nach der Freigabe der OU Neuhof im Zuge der B 417 Ende
1998 nur noch das Nadelöhr der OD Eschenhahn den Verkehr am zügigen
Fahren hindert. Bei der Erstellung der Rohdaten ist auch übersehen worden,
dass die durch Eschenhahn verlaufende B 275 die einzige leistungsfähige,
parallel zum Taunus-Hauptkamm verlaufende Ost-West-Straßenverbindung
ist.
Eine Korrektur
würde für die OU Eschenhahn eine deutlich bessere Einstufung im BVWP
bringen. Meine Kritikpunkte übersende ich deshalb am Anfang August
2002 an den Hessischen Verkehrsminister (HMWVL), den
Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch und den Magistrat der Stadt
Idstein.
Der Magistrat der Stadt Idstein greift meine Kritikpunkte auf und ergänzt
sie noch um weitere Punkte. Er teilt den Korrekturbedarf dem
Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch mit. Anschließend wendet sich
der Magistrat auch an die hessische Straßenbauverwaltung sowie an den
Verkehrsausschuss des Bundestags.
Die festgestellten
Unstimmigkeiten bei der Bewertung der OU Eschenhahn konnten aus
Zeitgründen nicht in bilateralen Gesprächen zwischen dem BMVBW und dem
HMWVL behandelt werden. Das HMWVL hat aber mit Schreiben vom
Oktober 2002 eine Neubewertung der OU Eschenhahn beim BMVBS beantragt.
Im März 2003 legt
der BMVBS den Entwurf des BVWP 2003 zur Ressortabstimmung sowie
zur Anhörung der Länder und verkehrspolitisch relevanten Verbände vor.
Die OU Eschenhahn ist jetzt im „Vordringlichen Bedarf“ enthalten!
Im Rahmen der Korrekturen
und der Neubewertung der OU Eschenhahn wurde die Länge der OU von
4,9 auf 3,2 km, die Kosten von 14,7 auf 10,4 Mio.
Euro gesenkt. Dadurch stieg das Nutzen-Kosten-Verhältnis von
3,1 auf 4,2. Von großer
Bedeutung ist, dass der OU Eschenhahn bei der Raumwirksamkeitsanalyse
(RWA) eine „hohe Bedeutung“ erhalten hat. Dadurch wurde die
OU Eschenhahn in das Programm „RWA“ aufgenommen. Unter
strukturpolitischen Gesichtspunkten sollen diese Vorhaben möglichst
vorrangig realisiert werden. „Die gesamtwirtschaftliche Bewertung
bestätigt uneingeschränkt die Bauwürdigkeit dieses Projektes.
Maßgebend für die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf ist das
Ergebnis der Raumwirksamkeitsanalyse.“
Um vorzubauen,
dass die OU Eschenhahn im Rahmen der Anhörungen der Länder und der
Überarbeitung des BVWP 2003 für den Kabinettsentwurf oder im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens gegen andere Projekte, die jetzt nur im „Weiteren
Bedarf“ eingestuft sind, nicht „geopfert“ wird, richte ich im März 2003
ein Schreiben an die Parlamentarische
Staatssekretärin Angelika Mertens im BMVBS. Hier wird auf die große
Gefährdung der Fußgänger durch die zu schmalen Gehwege, die immer
bedrohlicher werdende Zunahme des Schwerverkehrs — dies wird
eindrucksvoll durch 3 Aufnahmen von sehr großen Sattelschleppern in der
engen Ortsdurchfahrt vor Augen geführt — hingewiesen. Außerdem wird die
vorgesehene Bündelung von Straßen durch die OU Eschenhahn und die Abnahme
der Straßenlänge, was unter ökologischen Gesichtspunkten besonders zu
würdigen wäre, hervorgehoben.
Auf mein Schreiben
teilt mir das BMVBS mit: „Ausgehend von der Bestätigung des
vordringlichen Bedarfs durch den Deutschen Bundestag kann die hessische
Straßen- und Verkehrsverwaltung dann die Planungen für die Ortsumgehung
Idstein-Eschenhahn aufnehmen, um das Projekt bis zur Baureife zu führen“.
Nach der
erforderlichen Ressortabstimmung sowie der Anhörung der verkehrspolitisch
relevanten Verbände hat Anfang Juli 2003 die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluss
zum BVWP 2003 gefasst. Die OU Eschenhahn ist weiterhin im
Vordringlichen Bedarf enthalten und hat weiterhin das Prädikat „RWA“.
Dem Gesetzentwurf
und dem BVWP stimmt der Verkehrsausschuss nach monatelangen Beratungen
auf seiner Sitzung Mitte Juni 2004 zu. Erfreulich für uns ist, dass die OU Eschenhahn
weiterhin als neues Vorhaben im Vordringlichen Bedarf des
neuen BVWP enthalten ist, mit dem Zusatzprädikat RWA.
Anfang Juli 2004
stimmt der Bundestag in 2. und 3. Beratung dem BVWP in der vom
Verkehrsausschuss beschlossenen Fassung zu. Der Bundesrat stellt keinen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses. Damit ist das 5. Gesetz zur Änderung des
Fernstraßenausbaugesetzes mit dem BVWP als Anlage endgültig zustande
gekommen.
Um die Planung für
die OU Eschenhahn voranzutreiben, nehme ich sofort Kontakt auf mit dem für die Planung
zuständigen Referatsleiter im HMWVL. Dort hofft man, mit den
Planungsarbeiten für die OU Eschenhahn Anfang 2005 beginnen zu können. Im
August 2004 findet ein sondierendes Gespräch beim für die Planung
zuständigen Referatsleiter im HMWVL statt. Der Chefplaner bringt zum
Ausdruck, dass er mit den Planungsarbeiten für die OU Eschenhahn Anfang 2005 beginnen will, wenn die
Stadt Idstein ein eindeutiges Votum für die OU Eschenhahn abgibt. Dieses
Votum soll sowohl die politische Unterstützung als auch einen kleinen
finanziellen Beitrag für die Planung beinhalten.
Ich bitte
Bürgermeister Krum schriftlich, Kontakt mit dem HMWVL aufzunehmen. Im
September 2004 führt er mit Bauamtsleiter Launspach ein Gespräch mit dem
Chefplaner. Wie der Bürgermeister am nächsten Tag mitteilt, sei eine
Einigung erzielt worden. Die Stadt müsse sich vermutlich mit 100.000
Euro an den Planungskosten beteiligen. Die Umgehungsstraße Eschenhahn sei
auf gutem Wege.
Im Oktober 2004
stellt der Magistrat der Stadt Idstein
einen „Interessenbeitrag“ von 100.000 Euro für die OU Eschenhahn
in den Vermögenshaushalt 2005 ein. Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt im Dezember 2004 mit großer
Mehrheit im Rahmen der Haushaltsberatungen, für die OU Eschenhahn
50.000 Euro als Kostenbeitrag für die Planung in den Haushaltsplan 2005
aufzunehmen. Weitere 50.000 Euro werden als Verpflichtungsermächtigung
bereitgestellt. Mitte Dezember 2004 unterzeichnet Bürgermeister Krum die
geforderte Kostenübernahmeerklärung an das HMWVL. Die Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS) führt das Büro Herrchen & Schmitt
(Landschaftsarchitekten in Wiesbaden) durch. Das Ingenieurbüro Dorsch
Consult Ingenieur GmbH in Wiesbaden ist an den Planungen für die
OU Eschenhahn beteiligt.
Im April 2005
findet ein Scoping-Termin für die OU Eschenhahn statt, an dem
37 Personen teilnehmen, u. a. Vertreter der Stadt Idstein, des Ortsbeirats und der
Bürgerinitiative EUj. Der Vorsitzende des Arbeitskreises (AK) vom ASV
Wiesbaden stellt in groben Zügen den Planungsablauf für die
OU Eschenhahn dar. Ein Vertreter vom Büro Herrchen & Schmitt
berichtet über die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Eine
Amphibienkartierung wurde bereits in Auftrag gegeben.
Anfang Dezember
2005 findet in Idstein die 1. Sitzung des planbegleitenden
Arbeitskreises (AK) statt. An der Sitzung nehmen 23 Personen teil. Der
Vorsitzende des AK teilt mit, dass die
Raumanalyse im Frühjahr 2006 abgeschlossen sein wird. Dann erfolgt
die straßentechnische Variantenuntersuchung.
Der Vertreter von
Dorsch Consult berichtet über die Ergebnisse der
Verkehrsuntersuchung. An 21
Punkten an der B 275 wurde der Verkehr gezählt und am Abzweig Ehrenbach
auch befragt. Hier wurden 11.000 Fahrzeuge pro 24 Std. ermittelt.
Darunter kamen 47 % aus Taunusstein, 31 % aus Wiesbaden/Mainz,
8 % aus Eschenhahn, 7 % aus Bad Schwalbach und 4 % aus
Niedernhausen. 60 % der Fahrzeuge hatten das Ziel Idstein, 10 %
den Fernbereich Nord, 8 % Limburg und 6 % Frankfurt. 34 %
der Fahrzeuge aus Richtung Taunusstein/Bad Schwalbach und 25 % der
Fahrzeuge aus Richtung Wiesbaden/Mainz fuhren zur Autobahn. Für
Eschenhahn wurde keine nennenswerte Verlagerung von Lkw auf die
B 275 wegen der Maut ermittelt. Ein Lkw-Anteil von 7 % sei
normal für eine Bundesstraße.
Der Vertreter von
Herrchen & Schmitt berichtet über die Untersuchungen zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Einzelne Schutzgüter haben einen
hohen Raumwiderstand, und zwar der Bereich des Auroffer Baches und
einzelne Waldflächen (alte Bestände). Bei der Überlagerung von Schutzgütern
liegt ein sehr hoher Raumwiderstand im Bereich Auroffer Bach und im
Talbereich des Ehrenbachs vor. Als potentielle Korridore für
Umgehungsstraße wären möglich:
1. Nordumfahrung Eschenhahns mit Anschluss an die K 707
2. Nordumfahrung Eschenhahns mit Anschluss an die B 275
3. Ortsnahe Südumfahrung
4. Ortsferne Südumfahrung mit Querung des Ortsbachtals
5. Ortsferne Südumfahrung mit Querung des Auroffer Bachtals
Der Vertreter des Hessischen
Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen teilt zur Überraschung der
Anwesenden mit, dass das Raumordnungsverfahren für die
OU Eschenhahn entfällt! Der Wegfall des Raumordnungsverfahrens
für die OU Eschenhahn beruht wohl auf einer Vereinbarung zwischen dem
Regierungspräsidenten und der
Straßenbauverwaltung.
Im September 2006
befassen sich die Landesarchäologen mit der für Idstein-Eschenhahn
geplanten Umgehungsstraße. Hierzu teilt der Landesarchäologe Professor
Schallmayer mit, dass der Durchlass,
der schon in früherer Zeit für einen Weg genutzt worden sei, auch für die
Querung des Limes für die OU Eschenhahn genutzt werden könnte. Dadurch
käme keine neue Störung dazu. Daraus folgt, dass die Limes-Kommission unserer
Umgehungsstraße vermutlich keine Probleme machen wird, da sie an der
Schnittstelle einen nicht mehr sichtbaren Limes schneiden wird. Im
September 2006 findet die 2. Sitzung des planbegleitenden
Arbeitskreises für die OU Eschenhahn in Idstein statt. Der
Vorsitzende stellt die vorläufigen Varianten der OU Eschenhahn vor.
Eine Längsneigung von 8 % und ein Einschnitt von 10 m werden
auf Grund der Topografie zugelassen. Bei allen Varianten wird
Eschenhahn nur einmal angebunden. Der Rückbau der K 708 sowie
der B 275 vom Ortsausgang bis zum jeweiligen Anschluss an die
jetzige B 275 ist bei allen Varianten vorgesehen.
Der Vertreter vom
Landschaftsbüro Herrchen & Schmitt gibt einen kurzen Überblick über
die ersten Ergebnisse der Auswirkungsprognose und den Variantenvergleich.
Generell gilt, dass konfliktreiche Gebiete bei den Trassen zu meiden und
konfliktarme Bereiche zu suchen sind.
Der Vertreter von
Dorsch Consult trägt kurz die Verkehrsprognoseergebnisse für 2015 vor,
die für die einzelnen Varianten ermittelt wurden. Für alle Varianten der
OU gelte, dass knapp 90 % des Verkehrs auf der Ortsdurchfahrt
Eschenhahn herausfalle, da es sich um Durchgangsverkehr handele. Die
K 708 habe in verkehrlicher Sicht keine große Bedeutung für das
Straßennetz.
Die durchschnittliche
tägliche Verkehrsmenge (DTV) ist an unserer Zählstelle auf der B 275
(am Kohlweg, in der Nähe des Eschenhahner Kopfes) vom Jahr 2000 auf das
Jahr 2005 noch leicht von 8447 auf
8593 gestiegen, was eine Zunahme von 1,7 % bedeutet.
Ende Oktober 2007
findet in Idstein die 3. Sitzung des planbegleitenden
Arbeitskreises für die OU Eschenhahn statt. Der Vorsitzende des
Arbeitskreises führt einleitend aus, dass die Linienplanung für die
OU Eschenhahn abgeschlossen sei. Ein Korridor für die Trasse der OU
sei nun mehrfachlich entschieden. Leichte Verschiebungen könne es noch
geben. Die Genehmigung des BMVBS liege vor.
Die OD Eschenhahn
würde z. Zt. von 11.000 Fahrzeugen täglich genutzt, darunter 6 %
Schwerverkehr. Nach dem Bau der OU Eschenhahn würde von 11.000 bis
12.000 Fahrzeugen auf der OU und
von 1.300 Fahrzeugen auf der Ortsdurchfahrt (Ziel- und Quellverkehr)
ausgegangen.
Es seien 4
Nordvarianten und 3 Südvarianten untersucht worden. In Anbetracht der
Topografie Eschenhahns müsse eine Längsneigung von 8 % zugelassen
werden.
Der Vertreter von
Herrchen & Schmitt berichtet über den Variantenvergleich aus
umweltfachlicher Sicht. Im gesamten Planungskonzept würde davon
ausgegangen, dass Eschenhahn nur eine Anbindung erhalte.
Die Variante 3 sei
aus Gründen der Verhältnismäßigkeit am günstigsten. Deshalb würde aus umweltfachlicher Sicht Variante 3
empfohlen. Bei der Übersicht der Beeinträchtigung der Schutzgüter bei den
einzelnen Varianten liege die Variante 3 jeweils im vorderen Bereich.
Bis zur Planfeststellung
würde der relevante Raum weiter beobachtet, d. h., es erfolge eine
Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsstudie.
Die Variante 3
(Vorzugsvariante) habe eine Länge von 2,9 km. Die Kosten dürften
bei 17 Mill. Euro liegen. Die maximale Längsneigung der Trasse
betrage 7,5 %. Auf einer Länge von 1,2 km soll eine 2. Fahrspur
bergauf gebaut werden. Die Länge der Brücke über das Auroffer Bachtal
betrage 385 m, die Höhe der Brücke 33 m. Die Brücke habe eine
Längsneigung von 5,8 %. Mitte Januar 2008 findet im DGH Ehrenbach
eine gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte Eschenhahn, Ehrenbach und
Oberauroff statt.
In der
Ortsdurchfahrt Eschenhahn liegt der Lärmpegel nachts bei 64 dBA. Da
nachts in Mischgebieten nur 54 dBA zulässig sind, ist der Lärmpegel
um 10 dBA zu hoch. Durch den Bau der OU Eschenhahn wird es erheblich
ruhiger werden.
Auf die Frage, ob
die „Sackgassensituation“ Eschenhahns unbedingt erforderlich ist,
wird von den 3 Planern uneingeschränkt mit „JA“ beantwortet.
·
Der Rückbau von nicht mehr benötigten
Straßen muss nach den einschlägigen Vorschriften vorgenommen werden
·
Eine Anbindung im Osten von Eschenhahn ist
technisch nicht möglich.
·
Eine Straßenunterhaltung für 1.000
Fahrzeuge ist nicht sinnvoll.
·
Die Zerschneidung der Lebensräume der
Tiere wird gemindert durch den Rückbau.
· Das Modell der Variante 3 müsste bei Wegfall des Rückbaus
ganz anders bewertet werden. Das würde bedeuten, dass die
Variante 3
keine Vorzugsvariante mehr wäre, sondern wahrscheinlich eine Südvariante.
Ich weise darauf
hin, dass durch die ortsnahe westliche Anbindung Eschenhahns der Einwand
des großen Umwegs für die Eschenhahner auf der Fahrt nach Idstein ganz
oder zum Teil entfällt, da diese ca. 1 km kürzer als bei der ursprünglich
vorgesehenen Anbindung in der Nähe des Eschenhahner Kopfes ist.
Ortsbeirat
Eschenhahn und Ortsbeirat Oberauroff: einstimmige Zustimmung, Ortsbeirat
Ehrenbach Zustimmung bei einer
Gegenstimme.
Mitte Februar 2008
berät die Stadtverordnetenversammlung über die Vorzugsvariante für
die OU Eschenhahn. Die Abstimmung ergibt wieder eine fast einhellige
Zustimmung (31 ja, 2 nein). Damit ist die „Vorplanung“
abgeschlossen.
Die Trupps vom ASV
Wiesbaden vermessen einen Korridor für die Trasse von 100 m Breite. Auch die erforderlichen
Baugrunduntersuchungen der Trasse — etwa an 30 Punkten soll gebohrt
werden — werden durchgeführt. Das Hessische Amt für Baustoff- und
Bodenprüfung (HABB) wird dann die Auswertungen vornehmen. Unser Planer
nimmt wegen der notwendigen Forstwege Kontakt zum Forstamt Chausseehaus
auf. Auch die Landwirtschaft in Eschenhahn will er mit „ins Boot nehmen.“
Das ASV Wiesbaden
wird mehrere Entwürfe für die Straße und die Brücke dem
Bundesverkehrsministerium (BMVBS) in Bonn zur Prüfung und Entscheidung
vorlegen. Bei einer Stützweite von 60 m müsse man mit ca. 5 Stützen
für die Brücke rechnen. Das BMVBS entscheidet auch, welche
Brückenvariante genommen wird.
Am 15.06.2008
veranstaltet die EUj die 1. Begehung der neuen Trasse
(Vorzugsvariante). Siegfried Than erklärt ca. 50 Bürgerinnen und
Bürgern die Trasse. Anschließend stärken sich die Wanderer bei
Grillwürsten und Getränken am Parkplatz Abzweig Ehrenbach.
Die große Brücke
wird eine „Verbundbrücke“ sein, d. h. aus Stahl und Beton bestehen. Ende
Januar/Anfang Februar 2009 sollen die Planungsunterlagen für die große
Brücke dem BMVBS vorgelegt werden, der sie vorab bei der Größe der Kosten
(ca. 8 Mill. Euro) genehmigen muss (Sichtvermerk).
Wegen der
Limesbrücke (40 m lange Röhre, auch als „Limestunnel“ bezeichnet)
braucht das ASV Wiesbaden vorab keine Genehmigung des BMVBS, da die
Kosten nur 1,5 bis 2,0 Mill. Euro betragen. Sie muss aber von der
Limeskommission genehmigt werden.
Die Gespräche mit
den Eschenhahner Landwirten wurden abgeschlossen. Über die notwendigen
landwirtschaftlichen Wege sei Einvernehmen erzielt worden.
Der Ortsbeirat
spricht sich in seiner Sitzung am 27.01.2009 einstimmig für eine kleine
Brücke für die Eisenstraße über die Umgehungsstraße aus, um der historischen und jetzigen großen Bedeutung als Teil
des Deutschen Limes-Radwegs, des Eschenhahner Rundwanderwegs sowie als
Wirtschaftsweg Rechnung zu tragen. Bei der Kreuzung wird der
Höhenunterschied zwischen OU Eschenhahn und Eisenstraße etwa 3 m
betragen, da die OU hier bereits tiefer gelegt wird.
Die Stadt Idstein
stellt Anfang März 2009 einen Antrag auf Errichtung einer Brücke für die
Eisenstraße. Für die Holzabfuhr wäre die kleine Brücke nicht geeignet. Die
Abfuhr von Holz müsste über die Limesbrücke erfolgen. Die Holzabfuhr auf
dem Forstweg (Fernwasserleitung) muss über „Umfahrungen“ erfolgen,
da der Forstweg dreimal von der Trasse geschnitten wird.
Das
Wasserschutzgebiet Geisenbach muss durch „Untergrundabdichtungen“ von
Schadstoffen der Fahrzeuge auf der OU geschützt werde.
Die Planung für
die große Talbrücke über den Auroffer Bach und die K 708 wurde mit
dem BMVBS abgestimmt. Die
Planungsunterlagen wurden im Einzelnen geprüft und mit einem Sichtvermerk
zurückgeschickt.
Vom
Senckenberg-Institut liege eine Bestätigung über das Vorhandensein von
Wildkatzen im Gebiet der Hohelei vor. Es wurde festgestellt, dass es im
großräumigen Gebiet 6 verschiedene Wildkatzen (3 Kuder, 2 Kätzinnen und
ein nicht näher bestimmtes Tier) gäbe. An der Linienführung der OU
Eschenhahn wird sich aber nichts ändern. Unter die Trasse der OU müssten
aber 5 Kleintierdurchlässe vorgesehen werden, um dem Schutz der Wildkatze
(Rote Liste) Rechnung zu tragen.
Außerdem soll die Grüne Brücke als Teil der Limesbrücke sowie der
große Bereich unter der Talbrücke den genetischen Austausch der Wildkatze
— und anderer Tiere — ermöglichen.
Der Vorentwurf für
das Planfeststellungsverfahren ist fertiggestellt und wird im November 2009 vom ASV Wiesbaden dem Hessischen
Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV, vorgesetzte Behörde)
übergeben. Das BMVBS wird eine
eingehende Prüfung des Vorentwurfs für die OU Eschenhahn vornehmen und
zwar unter naturschutzfachlichen, technischen und vor allem wirtschaftlichen
Gesichtspunkten.
Das ASV Wiesbaden
leitet der Stadt Idstein das Umwidmungskonzept zu. Nach dem Bau der OU
Eschenhahn soll ein Teilstück der B 275 zur K 706 (Baulast Kreis)
abgestuft werden (vom Abzweig nach Engenhahn bis zum Anschluss an die OU
Eschenhahn). Die jetzige Ortsdurchfahrt der B 275 bis zum Anschluss an
die neue K 706 wird Gemeindestraße (Baulast Stadt). Die B 275 bis zum
Einschleifen der OU Eschenhahn sowie die K 708 werden zu Wirtschaftswegen
in Schotterbauweise mit Sand rückgebaut (Baulast Stadt).
Um die Eingriffe
in die Natur durch den Bau der OU Eschenhahn auszugleichen, sind nach den
Vorschriften der Naturschutzgesetze Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Das
Büro der Landschaftsarchitekten Herrchen und & Schmitt hat 25
Maßnahmen bzw. Maßnahmegruppen aufgelistet, die zwingend erforderlich
seien, um die Genehmigung für die aus der Umweltverträglichkeitsstudie
hervorgegangene Variante 3 der OU Eschenhahn zu erlangen.
Mitte März 2010
kommt der Amtsleiter des ASV Wiesbaden mit den Planern zur
Ortsbeiratssitzung nach Eschenhahn, sogar die Presse ist durch eine freie
Mitarbeiterin der Idsteiner Zeitung vertreten. Auch 40 Eschenhahner
Bürgerinnen und Bürger bekunden durch ihre Anwesenheit ihr großes
Interesse für unsere Ortsumgehung. Der Planer vom ASV Wiesbaden trägt die
Ergebnisse aus straßentechnischer Sicht vor. Die Länge der großen
Talbrücke beträgt nach dem neuesten Stand 342,5 m.
Der
Landschaftspfleger erläutert die Ergebnisse der Konfliktanalyse und die
daraus unbedingt erforderlichen Verhinderungs-, Ausgleichs-und
Ersatzmaßnahmen. Ohne diese Maßnahmen könnte im
Planfeststellungsverfahren kein
Baurecht für unsere Vorzugsvariante 3 erlangt werden. Da durch den Bau
der OU Eschenhahn erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft eintreten
werden, seien diese 25 Maßnahmen unbedingt durchzuführen.
Anschließend stimmt
der Ortsbeirat der Beschlussvorlage der Verwaltung, der den vom ASV
Wiesbaden vorgelegten Vorentwurf für das Planfeststellungsverfahren
beinhaltet, einstimmig zu.
Anfang Mai 2010 stimmt
die Stadtverordnetenversammlung dem Vorentwurf der Hessischen
Straßen- und Verkehrsverwaltung für die Ortsumgehung Eschenhahn im
Zuge der B 275 bei 4 Enthaltungen einstimmig zu.
Vom zuständigen
Bearbeiter im BMVBS erfahre ich, dass die Prüfung des
Vorentwurfs Ende Sept. 2010 abgeschlossen wurde und der
„Gesehen-Vermerk“ erteilt wurde.
Am 15. Mai 2011
veranstaltet die EUj die 2. Trassenwanderung. Siegfried
Than erklärt wieder ca. 30 Bürgerinnen und Bürgern den Verlauf der
Umgehungsstraße. Anschließend stärken sich die Wanderer wieder mit Gulaschsuppe, Wurst und Getränken
- diesmal im Hof der Familie
Forst.
Anfang Juli 2011
wird der geänderte Vorentwurf durch das ASV Wiesbaden sowie durch
Herrchen & Schmitt im DGH Eschenhahn im Rahmen einer gemeinsamen
Sitzung der Ortsbeiräte Eschenhahn, Ehrenbach und Oberauroff vorgestellt.
Wie der Planer vom
ASV Wiesbaden ausführt, erfolgt die größte Veränderung im Bereich der Engländer-Kurve,
da das Sicherheitsaudit hier ein erhöhtes Risiko aufdeckte. Diese
Kurve, vor der die Einschleifung der OU vorgesehen ist, muss verbreitert
werden. Die Kurve wird etwa 7 bis 8 m in den Wald verschoben. Da
hier ein großes Gefälle vorhanden ist, muss auf einer Länge von
126 m eine Stützwand
errichtet werden.
Die Länge der OU
Eschenhahn wird dadurch um rund 400 m größer und beträgt nunmehr 3,3
km. Die große Talbrücke über das Auroffer Bachtal muss wegen der Änderung
der Engländer-Kurve etwas verschoben und verlängert werden. Das Ende der
OU wird kurz vor der Zusatzrampe der A 3 nach Frankfurt liegen.
Sonst gibt es an dem Projekt nur geringfügige Änderungen.
Da die durch die
Änderungen verursachten Kostensteigerungen über 5 % liegen werden —
man geht jetzt von Gesamtkosten in Höhe von rund 28 Mill. Euro aus —
müssen die Änderungen noch einmal dem BMVBS zur Genehmigung vorgelegt
werde.
Für die gesamte
Strecke der OU Eschenhahn ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von
80 km/h vorgesehen. Da eine Sperrung der jetzigen B 275 für ein
Jahr — bei ungünstigen Umleitungsmöglichkeiten — den Autofahrern nicht
zugemutet werden könnte, soll im Bereich der Talbrücke eine zeitlich
begrenzte Umfahrung gebaut werden; diese koste allerdings auch Geld.
Die Vertreter von
Herrchen & Schmitt führen aus, dass die Änderungen bei der Trassenführung
Auswirkungen auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LPB) haben.
Durch die Verbreiterung der Engländer-Kurve und die Umfahrung während
eines Teils der Bauzeit wird eine größere Waldfläche in Anspruch
genommen. Dadurch wird eine größere Fläche zur Wiederbewaldung benötigt.
Die Limesbrücke
wird um 5 m auf 45 m verbreitert; dadurch dürfte sie eher von
den Tieren zur Querung angenommen werden. Die Feldscheune wird mit
Zustimmung des Eigentümers komplett weggenommen.
Im LPB sind nun
mehr Ersatzmaßnahmen auch in Oberauroff und Niederrod vorgesehen. Nach derzeitigem Stand sei
ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für den Bau der OU Eschenhahn
möglich. Die Zahl der Maßnahmen wurde von 25 auf 29 erhöht.
Im Anschluss an
die Ausführungen der Fachleute stimmen die 3 Ortsbeiräte über den
geänderten Plan ab. Nicht nur der Ortsbeirat Eschenhahn, sondern auch
die Ortsbeiräte Ehrenbach und Oberauroff stimmen einstimmig zu, bei
einer Enthaltung (Oberauroff).
Die Stadtverordnetenversammlung
stimmt Anfang September 2011 mit großer Mehrheit dem geänderten
Planfeststellungsentwurf des ASV Wiesbaden für die OU Eschenhahn zu. Der
nicht nachvollziehbare Antrag der Grünen, in dem der Vorentwurf u. a. als
„überdimensioniert, erheblich umweltzerstörend und viel zu teuer“ abgelehnt
werden sollte, wurde somit von den Stadtverordneten der CDU, der SPD und
der FWG „abgeschmettert“.
Wie ich vom Leiter
des ASV Wiesbaden erfahre, wurden in der zweiten Novemberhälfte 2011 die
relevanten Teile des Planfeststellungsentwurfs — über das Landesamt für
Straßen- und Verkehrswesen sowie den Chefplaner im HMWVL — zur
Genehmigung der Mehrkosten an das BMVBS in Bonn geschickt. Dort muss ein
„Gesehen-Vermerk“ angebracht werden, wenn die Mehrkosten genehmigt werden
sollen, was wir alle hoffen. Wie lange die Prüfung im BMVBS dauert, könne
nicht vorausgesagt werden. Der zuständige Gebietsbeauftragte für Bayern
und Hessen sei mit einem großen Antragsberg voll eingedeckt. Bei
realistischer Betrachtung kann die Prüfung erst in einigen Monaten
abgeschlossen werden.
Mitte Dezember
2011 hat Bundesverkehrsminister Ramsauer den Entwurf des
Investitionsrahmenplans 2011–2015 vorgelegt. Da im Fünfjahreszeitraum im
Bereich der Bundesfernstraßen 62 % der verfügbaren Mittel für den
Erhalt der Straßen vorgesehen sind, bleiben für den Aus- und Neubau von
Bundesfernstraßen nur noch 7,5 Mrd. Euro oder knapp 38 % übrig.
Ausgewiesen wird ein nicht gedeckter Mehrbedarf für den Aus- und Neubau
von 3–6 Mrd. Euro. Zu unserer großen Enttäuschung ist die OU Eschenhahn
bisher nicht in den IRP 2011–2015 aufgenommen worden.
Ich stelle an vier
Bundestagsabgeordnete „Unterstützungsanträge“, und zwar an
Klaus-Peter Willsch (Haushaltsausschuss, CDU), Dirk Fischer
(Verkehrspolitischer Sprecher der CDU), Patrick Döring
(Verkehrspolitischer Sprecher der FDP) und an Sören Bartol (Vorsitzender
der Arbeitsgruppe Verkehr der SPD). Ich füge jeweils eine Übersicht mit
Argumenten bei, warum die OU Eschenhahn besonders dringlich ist. Außerdem
erhalten die 4 Abgeordneten das Foto mit dem Sattelschlepper in der engen
und gefährlichen Ortsdurchfahrt der B 275 in Eschenhahn, das mehr aussagt
als Worte.
Willsch teilt mit,
obwohl er der Meinung sei, dass die OU Eschenhahn nicht im neuen IRP
enthalten sein wird, will er dennoch nichts unversucht lassen. Mit meinen
„Hinweisen“ hätte ich ihm noch einmal wichtige Argumente gegeben.
Die Bürgerinitiative
EUj hat am 09.01.2012 ein Schreiben an den Hessischen
Verkehrsminister Dieter Posch gerichtet und ihn gebeten, sich bei Bundesverkehrsminister
Peter Ramsauer für eine Aufnahme der OU Eschenhahn in den IRP 2011–2015
einzusetzen. Der Magistrat der Stadt Idstein ist ebenfalls an den
Hessischen Verkehrsminister herangetreten und ihn um Intervention beim
Bundesverkehrsminister gebeten.
Im Rahmen der
Verkehrszählung 2010 wurde für Eschenhahn ein DTV-Wert von fast 9.800
Fahrzeugen ermittelt. An Werktagen mit Schülerverkehr dürfte die
tägliche Verkehrsmenge bei 12.000 Fahrzeugen liegen. Gegenüber 2005 (dem
letzten Zählungsjahr) gab es eine Zunahme des DTV-Werts von 14 %.
Dieser weit über dem Bundesdurchschnitt (plus 1,2 %) liegende Anstieg
dürfte vor allem auf die Verlagerung von Verkehr nach Eröffnung der neuen A 3-Auffahrt in Richtung
Frankfurt im April 2008 zurückzuführen sein. Die neue Auffahrt soll 70 % des
Verkehrs zur alten Auffahrt aufgenommen haben. Ein Teil des Verkehrs
fließt nun über Eschenhahn zur neuen Auffahrt nach Frankfurt.
Wie Staatssekretär
Saebisch im HMWVL Mitte Februar 2012 der Presse mitteilt, hat der
hessische Verkehrsminister Posch Bundesverkehrsminister Ramsauer
aufgefordert, die Ortsumgehungen Wambach und Eschenhahn in den
endgültigen Investitionsrahmenplan des Bundes aufzunehmen, mindestens in
den Teil des IRP, in dem es um „Weitere wichtige Vorhaben“ geht. Diese
Projekte sollen aber erst nach 2015 in Angriff genommen werden.
Wie mir der
Gebietsbeauftragte für Hessen und Bayern im BMVBS mitteilt, könnte die
Überprüfung der Mehrkosten für die OU Eschenhahn erst im 2. Halbjahr 2012
durchgeführt werden, da z. Zt. vordringliche Projekte zu bearbeiten
seien. Ein Abschluss der Arbeiten sei frühestens im August 2012 möglich.
Ende März 2012
teilt mir der Büroleiter des MdB Klaus-Peter Willsch überraschend mit,
dass die OU Eschenhahn doch noch in allerletzter Minute in den IRP
2011–2015 aufgenommen worden sei, und zwar in die Kategorie D. Eine
Realisierung ist nach 2015 geplant. Am selben Tag gibt
Bundesverkehrsminister Ramsauer eine Pressemeldung über den endgültigen
IRP 2011–2015 heraus und fügt den Rahmenplan als Anhang zum Download bei.
Der
Gebietsbeauftragte für Bayern und Hessen beim BMVBS teilt mir mit, dass
der geänderte Planfeststellungsentwurf inzwischen geprüft, mit Auflagen
genehmigt und an die Hessische Straßenbauverwaltung zurückgeschickt
wurde. Nun hat Hessen Mobil die Aufgabe, die Auflagen umzusetzen
und die restlichen Planfeststellungsunterlagen zu erstellen.
Der Brückenbauer
von Hessen Mobil, Außenstelle Wiesbaden, wird nun den Auftrag
erhalten, die große Talbrücke zu aktualisieren und die Stützwand (halbe
Brücke) für die Verschiebung der „Engländer-Kurve“ zu erstellen.
Zu den Auflagen
des Gebietsbeauftragten im BMVBS für die Genehmigung des geänderten
Planfeststellungsentwurfs gehörte auch, zu überprüfen, ob die Limesbrücke
als Wildbrücke geeignet sei. Nachdem die Wildbiologen festgestellt
hatten, dass die Eignung für das Wild nicht besteht, musste eine neue
Lösung gefunden werden. Die Lösung ist nun gefunden:
Beim
Hauptwildwechsel, vermutlich zwischen Eschenhahner Kopf und Fresenius,
soll ein Wildwarnsystem zur Vermeidung von Wildunfällen eingerichtet
werden. Es handelt sich um ein ganz neues Verfahren zur Vermeidung von
Unfällen an bekannten Wildwechseln. In Niedersachsen seien bereits
positive Erfahrungen gemacht worden. Es funktioniert wie folgt:
"Ein Netz von
Infrarotsensoren erfasst auf rund 300 Metern beide Straßenränder. Gelangt
ein Tier in diesen Bereich, wird es von den Sensoren wahrgenommen. Diese
geben den Impuls an eine Signalisationstafel weiter, sie leuchtet auf und
warnt gut sichtbar die herannahenden Autofahrer vor einer akuten Gefahr,
sobald ein Tier in den Bereich der Sensoren kommt."
"Das
Wildwarnsystem zielt nicht darauf ab, das Verhalten der Tiere, sondern
das der Autofahrer zu ändern. Anstatt eines Hinweises auf potentielle
Gefahr wird auf eine akute Gefahr hingewiesen."
Gegen das
Wildwarnsystem kamen von der Naturschutzbehörde keine Einwendungen. Das
Wildwarnsystem hat der BMVBS
inzwischen genehmigt.
Der Vertreter
unseres Planers, der z. Z. zum HMWVL abgeordnet ist, teilt mir mit, dass
die Vorprüfung bei der vorgesetzten Dienststelle erfolgreich gewesen sei.
Jetzt würden die Prüf-vermerke umgesetzt, u. a. bei der
Landschaftspflege. Ende Januar 2014 könnte evtl. der Antrag auf
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die OU Eschenhahn beim RP
Darmstadt gestellt werden, aber es kann auch noch etwas dauern.
Am 15. Mai 2014
hat die Hessische Straßenbauverwaltung (Hessen mobil) den Antrag auf die Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens für die OU Eschenhahn beim Regierungspräsidenten
(RP) Darmstadt gestellt. Bereits am 10. Juni 2014 wurden die Planungsunterlagen (u.
a. Technischer Straßenplan und Landschaftspflegerischer Begleitplan)
in den Rathäusern von Idstein und Taunusstein bis zum 09.
Juli 2014 ausgelegt. Die Planungsunterlagen sind auch über die Homepage des RP Darmstadt
(www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik "Öffentliche
Bekanntmachungen" abrufbar.
Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens konnten betroffene Bürger ggf. Einwendungen gegen das Projekt
vorbringen. Die in der FAZ
Rhein-Main vom 07.08.2014 vorgebrachten "Einwände" von
Eschenhahner Bürgern sind jedoch keine Einwendungen speziell in ihren
Rechten durch den Bau der Ortsumgehung Betroffener, sondern Einwände allgemeiner Art gegen den Bau der OU.
Sie sind also keine Einwände im Rahmen der Vorschriften der
Planfeststellung und damit bedeutungslos.
Eingriffe in die Belange Betroffener wären z. B. Eingriffe in das
Eigentum oder das Nutzungsrecht von Grundstücken der Bürger. Da die
Trasse der OU für alle Häuser weiter entfernt verläuft als die jetzige B
275, wird auch die Lärmeinwirkung deutlich geringer sein als jetzt. Im
Übrigen zeigen diese Einwendungen ein unsolidarisches Verhalten gegen den
seit Jahrzehnten vom Verkehrsmoloch geplagten Anwohnern in der
Schwalbacher Straße.
Von Substanz sind
dagegen sachliche Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange z. B. der
Unteren Wasserbehörde. Unser Planer bei Hessen mobil und ich gehen davon
aus, dass in diesen Fällen eine gütliche Einigung erzielt werden kann.
Im Übrigen wurde
die Planung 9 Jahre lang akribisch betrieben und mit der Variante 3 die
unter Umweltgesichtspunkten und unter straßenbaulichen Aspekten beste Variante in die Planfeststellung
gefunden. Außerdem haben dem Planfeststellungsentwurf der BMVI, die
Stadtverordneten von Idstein mit großer Mehrheit, sowie die Ortsbeiräte
Eschenhahn und Oberauroff einstimmig und der Ortsbeirat Ehrenbach mit nur
einer Gegenstimme zugestimmt. Eine 2. Anbindung von Eschenhahn an die
Ortsumgehung ist bereits aus technischen Gründen nicht möglich.
Wenn die hohen
Kosten von 29 Mill. Euro moniert werden, so muss man dem entgegenhalten,
dass die schwierige topographische Lage und die hohen Anforderungen
der Umweltauflagen diese Kosten
nicht zu vermeiden sind. Andererseits wendet der Bund mehr als 40 Mill.
Euro auf, um einen kombinierten Rad-/Gehweg am Rhein, entlang der B 42,
von der Landesgrenze bis Rüdesheim zu bauen. Dieser in den Rhein ragende
Weg (auskragend) wird bereits seit 8 Jahren gebaut; ein Termin für die Fertigstellung
ist in Anbetracht der großen technischen Schwierigkeiten nicht abzusehen.
Hier wird für Freizeitzwecke ein hoher, nicht nachvollziehbarer Betrag
ausgegeben.
Bei der
Offenlegung durch den RP Darmstadt fehlte eine Karte. Die Planfeststellungsbehörde, also der
HMWEVL, prüfte nun und stellte fest, dass eine erneute Offenlegung, aber
in verkleinerter Form,
erforderlich ist, um sicher zu gehen. Es würde aber keine
Verzögerung geben, da in der Zwischenzeit die Arbeitsgänge weitergeführt
werden könnten.
Wie ich in einem
Telefongespräch mit der zuständigen Referentin für die Raumordnung im RP
Darmstadt erfahren habe, sei ihre landesplanerische Stellungnahme im
Großen und Ganzen fertiggestellt. Früher musste ein Raumordnungsverfahren
durchgeführt werden. Sie sei auch davon überzeugt, dass eine Nordumgehung
die bessere Lösung als eine Südumgehung wäre. Im Oktober 2014 würde ihre
Stellungnahme der Regionalversammlung Südhessen (RVS) zugeleitet. Die RVS
wird aber nur gehört, entscheiden wird die Planfeststellungsbehörde, also
der HMWEVL. Von Seiten des RP werde es keine Verzögerungen geben.
Die Referentin für
Regionalplanung beim RP Darmstadt hat eine im Großen und Ganzen positive
Stellungnahme für die Sitzung der Regionalversammlung am 17.10.2014
abgegeben. Strittig ist die Querung des Wasserschutzgebiets "In der
Geisenbach". Die Wasserwirtschaftsbehörden fordern, die
Trassenführung der OU Eschenhahn
so zu gestalten, dass die Wasserschutzzone (WSZ) II nicht berührt wird.
Demgegenüber könnte aus der Sicht der Oberen Landesplanungsbehörde (RP
Darmstadt) der jetzt vorgelegten Trasse zugestimmt werden, wenn die
Planung so durchgeführt wird, dass Beeinträchtigungen der WSZ II
Schürfung "In der Geisenbach" sowie der
Trinkwassergewinnungsanlage ausgeschlossen werden können.
Der Vorschlag der
Wasserwirtschaftsämter wurde von Hessen mobil nicht weiter verfolgt, weil
die alternative Trasse wegen der starken Hängigkeit des Geländes komplett im Einschnitt sowie in der WSZ
III liegen würde. Durch den Geländeeinschnitt würde die WSZ III fast
gänzlich von der Wassergewinnungsanlage abgetrennt. Außerdem wäre es für
uns sehr nachteilig, wenn die geplante T-Einmündung der Anbindung
Eschenhahn in einer engeren Innenkurve liegen würde, so dass sich die
Sichtbeziehungen verschlechtern würden, was verkehrsplanerisch als
ungünstig zu beurteilen wäre.
Im
Planfeststellungsverfahren ist von der Planfeststellungsbehörde, das ist
der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung (HMWEVL), über die Zulassung der Abweichung von den
Zielen zu entscheiden.
Aber alle
Eingriffe können ausgeglichen werden, u. a. durch die 29 Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen im Landespflegerischen Begleitplan. Es gibt also keine
nicht zu lösenden Probleme.
Durch die Trasse
der OU Eschenhahn wird in das "Vorranggebiet für Regionalen
Grünzug", das "Vorranggebiet für Forstwirtschaft" und in das "Vorranggebiet für Natur
und Landschaft“ eingegriffen. Abweichungen sind nur aus Gründen des
öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass
gleichzeitig im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe,
Qualität und vergleichbarer Funktion dem "Vorranggebiet Regionaler
Grünzug" zugeordnet werden.
Abweichungen werden gemäß
Raumordnungsgesetz zugelassen. Aus der Sicht der Oberen
Landesplanungsbehörde bestehen keine Bedenken, wenn der Teil- bzw.
Gesamtrückbau der B 275 und der K 708 zu Wirtschaftswegen
erfolgt und die Inanspruchnahme des "Vorranggebiets Regionaler
Grünzug" in der Gemarkung Ehrenbach (13 ha westlich von Ehrenbach) kompensiert wird.
Am 09.10.2014
tagte der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Top 1 war das
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung
Idstein-Eschenhahn. Während die Beschlussvorlage der zuständigen
Referentin für Raumordnung positiv zu bewerten ist, wurden in der Sitzung
von der Referentin falsche Aussagen allgemeiner Art über die OU
Eschenhahn gemacht, was mit der Raumordnung nichts zu tun hatte. Ich war
deshalb gezwungen, zu den im Protokoll gemachten Ungereimtheiten in einem
Schreiben deutlich Stellung zu
nehmen. Am 10.10.2014 tagte der Haupt- und Planungsausschuss (HPA) beim
Regierungspräsidenten in Darmstadt und am 17.10.2014 die
Planungsversammlung, TOP 3 beinhaltete jeweils das Planfeststellungsverfahren
für die OU Eschenhahn. Sowohl im HPA-Ausschuss, als auch in der
Planungsversammlung wurde ohne Diskussionen dem Beschlussantrag der
Oberen Landes-planungsbehörde — entspricht weitgehend dem Entwurf des Planfeststellungsverfahrens
von Hessen Mobil — bei Enthaltung der Fraktion der Grünen — einstimmig
zugestimmt.
Die Frist für die
2. verkürzte Auslegung der Pläne war am 02.12.2014 abgelaufen. Bis zum
16.12.2014 konnten noch Einwendungen vorgetragen werden, aber nur zur
Auswirkung der Trasse auf den Boden.
Ich hatte eine
"Bürgeranfrage" an das BMVI gerichtet, warum in diesem Jahr
zwar 10 Ortsumgehungen — jetzt sind es 11 — fertiggestellt wurden, aber
noch für keine einzige der erste Spatenstich gemacht wurde. Die Antwort
des Fachbereich des BMVI: "Das Haushaltsgesetz 2014 wurde wegen der Diskontinuität und den
Bundestagswahlen im September letzten Jahres erst am 18.07.2014
verkündet. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die vorläufige Haushaltsführung
gemäß Artikel 111 des Grundgesetzes. Danach waren für neue Baumaßnahmen
grundsätzlich keine Ausgaben zulässig. Vor diesem Hintergrund konnte erst
Ende Juli die Entscheidung über die 27 Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen im Bundesfernstraßenbereich, darunter 17 Ortsumgehungen im Zuge von
Bundesstraßen, getroffen werden."
Im Rahmen des
Anhörungsverfahrens für die OU Eschenhahn haben die Wasserwirtschaft, die
Forstwirtschaft und einige Private fristgemäß Einwände gegen die Planung
unserer OU beim Regierungspräsidenten (RP) in Darmstadt erhoben.
Hessen Mobil hat Stellungnahmen gegen die Einwände verfasst und dem RP
zugeleitet.
Am 06.10.2015
führte der RP Darmstadt den Erörterungstermin durch. Von der
Landwirtschaft wurde überraschend die Ablagerung von Boden aus der Trasse
auf den Ackerflächen "Auf der Birk" beanstandet. Die Leiterin des
Erörterungstermins erteilte Hessen Mobil den Arbeitsauftrag, die
Auffüllung des Bodens nochmal zu überprüfen. Die Idsteiner Zeitung hatte
einen verwirrenden Artikel eines Journalisten veröffentlicht. Ich habe
eine Richtigstellung als Kommentar zu dem Artikel gebracht. 32 Leser
haben ihn für gut befunden, keiner für schlecht.
Die
Regionalversammlung Südhessen hat am 11.12.2015 über die Zulassung der
Abweichung vom den Zielen des Raumordnungsplans Südhessen hinsichtlich
des Verlaufs der Trasse in der Wasserschutzzone (WSZ) II mit Auflagen zum
Schutz der Trinkwassergewinnung getagt. Die Planungsversammlung hat mit
großer Mehrheit gegen die Stimmen der Grünen der Abweichung zugestimmt.
Bundesverkehrsminister
Dobrindt hat am 16.03.2016 den Entwurf des BVWP 2015 (heißt jetzt BVWP
2030) vorgelegt. Es ist erfreulich, dass die Ortsumgehung Eschenhahn
wieder in den Vordringlichen
Bedarf eingruppiert ist. Somit kann das Planfeststellungsverfahren
für unsere OU ohne Verzögerungen weiter geführt werden.
Da die Ablagerung
von Boden aus der Trasse nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, „Auf
der Birk“ erfolgen kann, muss ein Planänderungsverfahren durchgeführt
werden. Da erst etwa im Herbst 2016 diese Arbeiten abgeschlossen werden
können, kann der RP Darmstadt seinen Abschlussbericht erst später als
geplant erstellen.
Der
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde inzwischen überarbeitet. Die OU
Eschenhahn bleibt weiter im Vordringlichen Bedarf. Nach Ressortabstimmung
und Kabinettsbeschluss würde im Herbst 2016 das ganze Paket in die
parlamentarischen Beratungen gehen, mit der Verabschiedung der
Ausbaugesetze rechne ich nicht vor Mitte 2017.
Das Bundeskabinett beschließt Anfang August
2016 den BVWP 2030. Der Plan sieht Investitionen in Höhe von 270 Mrd.
Euro vor. Das sind im Zeitraum 2016 bis 2030 80% mehr als im Zeitraum
2001 bis 2015. Damit steigen die Realisierungschancen nach Vorlage von
Baurecht. Die OU Eschenhahn ist weiter im Vordringlichen Bedarf.
Der Bundesrat hat am 23.09.2016 beschlossen, gegen den
Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
mit dem Bundesverkehrsplan als Anlage keine Einwendungen zu erheben. Am
24.10.2016 begannen die „Anberatungen“ über die Projekte des BVWP 2030
im Verkehrsausschuss des Bundestags. In 3 Gruppen wurden die
Länderprojekte begutachtet. In der 3. Gruppe standen am 25.10.2016 die
hessischen Projekte auf der Tagesordnung.
Am 09.11.2016 fand im Verkehrsausschuss eine öffentliche
Anhörung von Sachverständigen zum Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des
Fernstraßenausbaugesetzes statt. Am 23.11.2016 wurden im
Verkehrsausschuss über 550 Änderungsanträge zu den Ausführungsgesetzen zu
Straße, Schiene und Wasser abgestimmt. Die Schlussabstimmung erfolgte
bereits am 30.11.2016. Dem Bedarfsplan für die Bundesverkehrswege wird
von der großen Mehrheit der CDU/CSU/SPD zugestimmt. Nur bei 1 % der
Projekte hätte es Änderungen gegenüber dem von der Regierung
eingebrachten BVWP im Verkehrsausschuss gegeben. Während es im
Bedarfsplan 2003 rund 700 Ortsumgehungen im Vordringlichen Bedarf gab,
waren es im Bedarfsplan 2030 nur rund 500.
Das Plenum des Bundestages stimmt dem 6. Gesetz zur Änderung
des Fernstraßenausbaugesetzes mit dem durch den Verkehrsausschuss
beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesverkehrswege mit der großen
Mehrheit der CDU/CSU/SPD-Koalition zu. Die OU Eschenhahn ist weiter im
Vordringlichen Bedarf.
Bereits im Oktober 2009 war in einem Ortstermin mit einem
Vertreter des RMV, von Hessen Mobil, der Stadt Idstein, dem Ortsbeirat
und EUj vereinbart worden, dass die Busse Eschenhahn anfahren können,
wenn am Ortseingang eine Wendeschleife gebaut würde. So steht es auch im
„Erläuterungsbericht“ des Planfeststellungsentwurfs für die OU Eschenhahn
vom Oktober 2009 des damaligen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen
Wiesbaden: Die Busse verkehren zwischen Taunusstein-Neuhof und Idstein
Bahnhof in einem Zeitfenster von ca. 13 Minuten. Dieses Zeitfenster ist
auch nach dem Bau der Umgehungsstraße einzuhalten, wenn Eschenhahn nur
noch eine Anbindung an die Bundesstraße 275 hat. Dies bedeutet, dass im
innerörtlichen Bereich die Busse eine Wendemöglichkeit erhalten und die
Haltestelle durch das begrenzte Zeitfenster nahe dem Ortseingang gelegt
wird. Die Entwicklungsmöglichkeiten Eschenhahns durch den Bau der
Umgehungsstraße hat auch das Ziel, möglichst wenig Verkehr zukünftig in
den Ortsbereich zuzulassen. Deshalb wird eine Wendemöglichkeit für den
Linienbusverkehr in dem Bau einer Kreisverkehrsanlage in Höhe der
Haltestelle „Panoramaweg“ gesehen.
Jetzt wollten sowohl der RMV als auch Hessen Mobil andere
Anbindungen Eschenhahns an den ÖPNV durchsetzten, die eine deutliche
Verschlechterung für die Bevölkerung Eschenhahns bedeutet hätten. Doch
gemeinsam mit der Stadt Idstein konnten die ungünstigen Vorschläge für
Eschenhahn verhindert werden. Nunmehr wird die Variante 1 umgesetzt und
eine Buswendeanlage und Bushaltestelle von Eschenhahn an der Schwalbacher
Straße und Panoramaweg in die Pläne aufgenommen. Eschenhahn bleibt bei
einer Buswendeschleife am Ortseingang von Eschenhahn, wie des bereits vor
8 Jahren in einem Ortstermin mit den Beteiligten ASV Wiesbaden, RMV,
Stadt, Ortsbeirat, EUj) vereinbart war. Der Bund trägt aber jetzt die
Kosten für die Buswendeanlage.
Von Hessen Mobil bekam ich am 09.08.2017 vorab die Daten der
Verkehrszählung 2015 für die Eschenhahner Zählstelle: Der
durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV-Wert) beträgt 10.300 Kfz in 24
Std. und die Fahrzeuge des Schwerverkehrs (SV-Wert:) 370 in 24 Std. Damit
hat gegenüber der letzten Verkehrszählung 2010 der DTV-Wert um 5 % und
der SV-Wert um 9,5 % zugenommen. Zum Schwerverkehr zählen Lkw mit mehr
als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Busse. Damit dürften die Zunahmen
in Eschenhahn deutlich über dem Bundesdurchschnitt auf Bundesstraßen
liegen.
Die Planfeststellungsunterlagen wurden von Hessen Mobil
Anfang Juli 2017 an den RP weitergeleitet Am 18. September 2017 erfolgte
die erneute Offenlegung der durch Hessen Mobil geänderten und ergänzten
Unterlagen. Im Wesentlichen seien folgende Änderungen und Ergänzungen
seitens Hessen Mobil vorgesehen:
- Entfallen des Bodenauftrags im Bereich „Auf der
Birk“
- Anpassung der Verkehrsuntersuchung an den
Prognosehorizont 2030 als Grundlage der
Leistungsfähigkeitsberechnungen und der immissionstechnischen
Untersuchungen
- Konkretisierung der technischen und
verkehrsrechtlichen Anforderungen der Wildwarnanlage sowie
Sicherstellung der Stromversorgung der Wildwarnanlage
- Verzicht auf Abriss einer Feldscheune (von Hans
Reichel) durch Änderung der Überführung „Eisenstraße“
- Aufnahme einer Buswendeanlage am Ortseingang von
Eschenhahn
Die Planunterlagen mussten 1 Monat ausliegen. Betroffene
hatten die Möglichkeit, bis 1 Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist,
das war der 17. November 2017, Einwände zu erheben. Aber nur gegen geänderte
Abschnitte konnten Einwände erhoben werden, nicht gegen die umfangreiche,
alte Planung.
Der auch bei Facebook veröffentliche Einwand der AfD
Rheingau-Taunus, die K 708 nicht zurückzubauen und als Entlastungsstraße
zu erhalten, ist weder zulässig, da der Rückbau der K 708 bereits in der
ersten Offenlegung enthalten war, noch aus technischen Gründen machbar.
Die Einwände betrafen vor allem die Pläne der ersten Offenlegung von
2014, waren also nicht mehr zulässig. Ende Januar 2918 hat unsere
Planerin ihre Stellungnahme zu den Einwänden dem RP weitergeleitet. Dort
wir z.Z. der Abschlussbericht zum Anhörungsverfahren erstellt und dann
mit einem Votum an den HMWEVL weitergeleitet.
Ein Satz des
Abteilungsleiters „Straßen- und Verkehrswesen“ im HMVEVL unterstreicht
unsere hervorragende Position: „Die Ortsumgehung Eschenhahn bleibt ein
Vorhaben mit höchst fortgeschrittenem Planungsstand, sehr absehbarem
Baurecht und sehr guter Finanzierungsperspektive.“
Der
Regierungspräsident (RP) Darmstadt hat Ende September 2018 den
Abschlussbericht über die Ortsumgehung (OU) Eschenhahn mit einem
positivem Votum dem Hessischen Verkehrsministerium zugeleitet.
Die Planfeststellungsbehörde im Hessischen Verkehrsministerium hat die ihr zur Genehmigung vorgelegte Planung im Detail nach Maßgabe der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung zu überprüfen und sich dabei stellende Fragen aufzuklären und den Planfeststellungsbeschluss zu erstellen.
Im Rahmen dieser Prüfungen forderten die Juristen im Hessischen Verkehrsministerium eine Nachbearbeitung der Unterlagen hinsichtlich der Wasserrahmenrichtlinien der Europäischen Union. Erst nach wiederholter Ausschreibung konnte Hessen Mobil ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragen. Laut Gutachten musste die Entwässerungsplanung für die B 275 OU Eschenhahn in einigen Punkten nachbearbeitet werden.
Im Laufe des Jahres 2021 wurden die Nachberechnungen für die Abwasserbeseitigung von Hessen Mobil abgeschlossen und die Änderungen in die Entwässerungsplanung für die B 275 OU Eschenhahn eingepasst. Parallel arbeitet Hessen Mobil an der Ausführungsplanung.
Ausblick
Die weiteren zeitlichen Angaben beruhen auf den vom Chronisten geschätzten Daten sowie uns von Hessen Mobil mitgeteilten Informationen:
Zurzeit werden die Unterlagen der Landschaftspflegerischen Maßnahmen von Hessen Mobil erneuert und die Änderungen im Laufe dieses Jahres nochmal offen gelegt.
Wie uns von Hessen Mobil im April 2022 mitgeteilt wurde, rechnen sie mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses zum Jahreswechsel 2022/2023.
Wenn die Finanzierung für den Haushalt 2023 gelingt, könnte 2023 mit dem Grunderwerb und den Ausschreibungen begonnen werden.
Aktuell rechnet Hessen Mobil im Spätsommer 2023 mit dem 1. Spatenstich. Wenn die Baudurchführung ohne Verzögerung klappt, wäre die Freigabe unserer Ortsumgehung Ende 2027 möglich.
Stand: Juni 2022
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